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Bei der Lebensversicherung unterscheidet man in zwei Arten. Es gibt zum einem die Risikolebensversicherung, zum anderen die Kapitallebensversicherung.
Mit einer Risikolebensversicherung ist nur das Risiko des Todesfalls des Versicherten abgesichert. Es gibt bei ihr keine Auszahlung zum Vertragsende. Das ist auch der Grund dafür, dass die Beiträge für die Risikolebensversicherung um einiges geringer sind als die der Kapitallebensversicherung. Um die richtige Art der Lebensversicherung zu wählen, muss man also vorher darüber nachdenken, was man mit der Lebensversicherung erreichen möchte. Möchte ich nur beim Todesfall die Hinterbliebenen absichern oder vielleicht auch parallel dazu Kapital ansparen, um mich für das Alter abzusichern.
Die Kapitallebensversicherung beinhaltet die Risikolebensversicherung und bildet außerdem noch Kapital. Mit ihr ist das Todesfallrisiko des Versicherten abgesichert und er spart zudem noch Kapital an. Welchen Betrag man im Erlebensfall ausgezahlt bekommt, hängt von der Überschussbeteiligung der Versicherung ab, die zusätzlich von ihr gezahlt wird. Diese Überschussbeteiligung wird zu der garantierten Versicherungssumme hinzugerechnet. Der Überschuss kann dabei nicht garantiert werden, da er durch die Anlage der Versicherung entsteht und daher abhängig von dem erzielten Gewinn ist. Es macht Sinn, verschiedene Versicherungsangebote anzuschauen. Man vergleicht die Angebote am besten, indem man sich eine Hochrechnung der Auszahlungssummen zukommen lässt. Ein wichtiger Vorteil der Kapitallebensversicherung ist außerdem, dass man selbst dann noch steuerliche Vorteilen genießt, wenn die Zinsfreibeträge bereits voll ausgeschöpft sind.
Möchte man eine Immobilie finanzieren, kann man eine Kapitallebensversicherung als Sicherheit verwenden. Es gibt eigens von Seiten der Versicherer dafür Angebote für Hypotheken und Darlehen. Es werden insbesondere dann steuerliche Vorteile erzielt, wenn man die zu finanzierende Immobilie nicht selber nutzen möchte.
Zahlt man Beiträge zu einer Kapitallebensversicherung, kann man diese als Vorsorgeaufwendung in der Regel steuerlich absetzen. Das bietet besonders Selbstständigen und Freiberuflern einen großen Vorteil sowie auch Beamten. Hat man eine Kapitallebensversicherung nach dem Jahr 2005 abgeschlossen, so wird diese bei der Auszahlung voll besteuert. Nur wenn die Versicherung erst nach Erreichen des 60. Lebensjahres fällig wird und sie mindestens zwölf Jahre lang gelaufen ist, werden die Erträge zur Hälfte besteuert.
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